Riester-Rente lohnt für alle
Zur unseriösen, verzerrenden und grundlos verunsichernden Darstellung des Themas "Riester-Rente und Geringverdiener" in der Sendung "Monitor" am Donnerstag, 10. Januar 2008 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die in der Sendung "Monitor" aufgestellten Behauptungen fußen auf einer völligen Verzerrung der Situation und Funktionsprinzipien der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind unseriös und wurden wider besseres Wissen aufgestellt.
Mit den drei Säulen Gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge und betriebliche Alterssicherung verfügt Deutschland über ein stabiles, belastbares, flexibles und zukunftsfähiges Renten- und Altersvorsorgesystem. Hinzu kommt mit der bedarfsabhängigen Grundsicherung im Alter (eingeführt 2003) ein richtiges und wichtiges, zielgerichtetes und effizientes Instrument zur Armutsvermeidung.
Die Behauptung, für Geringverdiener sei der Abschluss einer Riester-Rente nicht sinnvoll, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Gerade für Geringverdiener ist die staatliche Förderung so hoch (die Förderquoten betragen bis zu 90 Prozent), dass bei seriöser Betrachtung gerade auch Geringverdiener bei der Riester-Rente mitmachen sollten. Die These, "Geringverdiener lassen besser die Finger von der Riester-Rente, da sie im Alter sowieso von der Sozialhilfe leben werden", kann demgegenüber nicht überzeugen. Mit der gleichen zynisch-pessimistischen Grundeinstellung könnte man sämtliche Sparvorgänge und in letzter Konsequenz auch die Erwerbstätigkeit einstellen und auf die Versorgung durch das Gemeinwesen (nicht erst im Alter) vertrauen.
Die von "Monitor" zitierte Berechnung, wonach ein Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen selbst nach 32 Beitragsjahren keinen Nutzen durch eine Riester-Rente erzielen würde, ist falsch - allein schon deshalb, weil nur die Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den Blick genommen werden. Leistet der Durchschnittsverdiener nicht nur Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch an eine Riester-Rente, übersteigt das Alterseinkommen aus beiden Quellen bereits nach 20 Jahren den durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf.
Für die Höhe des im Alter mit der gesetzlichen und einer zusätzlichen Riester-Rente erreichbaren Sicherungsniveaus ist die gesamte Erwerbsbiografie relevant. Es kann nicht ausschließlich auf Erwerbsphasen mit geringem Verdienst (beispielsweise Ausbildung, Berufseinstieg oder Arbeitslosengeld-Bezug) abgestellt werden. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und aus einer Riester-Rente folgen grundsätzlich dem Äquivalenzprinzip: Die Leistungsansprüche der Versicherten gründen auf den individuellen Beitragszahlungen. Wer über sein Erwerbsleben hinweg relativ hohe Beiträge geleistet hat, erhält relativ hohe Leistungen, wohingegen jemand, der relativ geringe Beiträge eingezahlt hat, auch nur vergleichsweise geringe Leistungen erwarten kann. Damit unterscheiden sich gesetzliche Rentenversicherung und ergänzende Riester-Rente wesentlich von einem armutsvermeidenden staatlichen Fürsorgesystem wie der Grundsicherung im Alter.
Armutsvermeidung erfolgt in der Erwerbsphase durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) und in der Ruhestandsphase durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Viertes Kapitel). Voraussetzung der staatlichen Maßnahmen zur Armutsvermeidung ist, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Der Lebensunterhalt muss vorrangig durch den Einzelnen selbst gewährleistet werden. Nur wer dazu nicht in der Lage ist, hat Anspruch auf staatliche Fürsorge. Im Übrigen beziehen gegenwärtig nach Angaben des statistischen Bundesamtes nur rund zwei Prozent der über 65-Jährigen Leistungen der Grundsicherung im Alter. Dies zeigt, dass Altersarmut nicht verbreitet ist. Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf der über 65-Jährigen beträgt 627 Euro.
Mit der Behauptung, eine Riester-Rente lohne sich nicht, weil im Alter eventuell Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung bestehe, kommt eine höchst bedenkliche Grundhaltung zum Ausdruck, die der staatlichen Fürsorgeleistung Vorrang vor der Eigenverantwortung des Einzelnen für seinen Lebensunterhalt einräumt. Dahinter steht ein ordnungspolitisches Fehlverständnis. Entgegen dem Subsidiaritätsprinzip wird/würde mit diesem - ob nun unterstellten, bloß behaupteten oder gar nahegelegten - Kalkül die zu leistende Eigenvorsorge für die Alterssicherung negiert und die Konsequenzen künftigen Steuerzahlern zumutet.
