Ab 1. Januar: Anspruch auf das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen!
"Jetzt entscheide ich selbst!"
Der 1. Januar 2008 ist ein guter Tag für behinderte Menschen in Deutschland: An diesem Tag startet der Rechtsanspruch zur neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets.
Mit dem Persönlichen Budget können Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen von den Rehabilitationsträgern auf Antrag anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe eine Geldleistung wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das Persönliche Budget löst dabei das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer auf; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt.
Damit können behinderte Menschen den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich regeln - sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst oder welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.
Diese Wahlfreiheit fördert die selbständige und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, MdB, erklärt dazu:
"Für viele Menschen mit Behinderungen muss selbstbestimmtes Leben erst ermöglicht werden. Das wollen wir mit dem Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget unterstützen. Von heute an haben Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf diese neue Leistungsform."
Nähere Informationen zum Persönlichen Budget unter www.budget.bmas.de
