| |

Grundsicherung - Junge Menschen - BMAS

Navigationsmenüs


Startseite

Standort-Anzeiger:

Ihr aktueller Standort: Startseite > Grundsicherung - Junge Menschen

Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsmarkt
Typ: Artikel

Datum: 14.11.2007

Grundsicherung - Junge Menschen

Eine junge Frau und ein junger Mann stehen auf einer Wiese. © BMAS

Wenn erwerbsfähige, hilfebedürftige Jugendliche unter 25 Jahren Arbeitslosengeld II beantragen, vermittelt ihnen ein fester Ansprechpartner einen Ausbildungsplatz, eine Arbeitsstelle oder einen Zusatzjob. Er kümmert sich auch darum, dass Jugendliche Zugang zu weiteren Förderangeboten wie z. B. den berufsvorbereitenden Maßnahmen erhalten.

Betreuung

Jeder Jugendliche hat einen festen persönlichen Ansprechpartner, der für alle Fragen die erste Anlaufstelle ist. Er soll sich um maximal 75 Jugendliche gleichzeitig kümmern. Das verschafft dem Ansprechpartner mehr Zeit, die Fähigkeiten des Jugendlichen einzuschätzen. Auf dieser Grundlage kann er individuelle Vermittlungsvorschläge machen.

Manchmal zeichnet sich in den Gesprächen ab, dass ein Jugendlicher Probleme hat, die seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt schmälern. Dann schaltet der persönliche Ansprechpartner einen Fallmanager ein. Die Aufgabe des Fallmanagers beginnt mit einer sorgfältigen Analyse des Jugendlichen. Jeder hat eine individuelle Biographie und die Problemlagen sind höchst unterschiedlich. Deshalb sind die Fallmanager als Experten für die Vermittlung junger Menschen ausgebildet.

Der persönliche Ansprechpartner schließt mit dem Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung ab. Wer grundsätzlich bildungsfähig und interessiert ist, erhält in der Regel eine betriebliche Berufsausbildungsstelle (= Lehrstelle). Für Jugendliche mit Bildungs- oder sozialen Defiziten stehen Instrumente zur Eingliederung zur Verfügung

Instrumente zur Eingliederung Jugendlicher

  1. Nicht alle Jugendlichen, die fähig zur Ausbildung sind, erhalten auf Anhieb eine Lehrstelle. Die Ursache können schlechte Schulnoten ebenso wie ein Mangel an Angeboten sein. Jugendliche bis 25 Jahre können sich aber über eine betriebliche Einstiegsqualifizierung die Chance erarbeiten, ihren Ausbildungsbetrieb zu finden. Die Grundsicherungsstelle bezahlt an Arbeitgeber für diese Art des Praktikums einen Zuschuss in Höhe von 212 Euro zur Vergütung des Jugendlichen zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Eine Einstiegsqualifizierung dauert sechs bis zwölf Monate.
  2. Junge Menschen ohne Schulabschluss haben eingeschränkte Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Deshalb besteht seit 1. Januar 2009 ein Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit. Manche Jugendlichen haben schon praktische Erfahrungen gesammelt, ihnen fehlen aber grundlegende Kenntnisse. Sie erhalten die Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung.
  3. Manche Jugendlichen haben schon praktische Erfahrungen gesammelt, ihnen fehlen aber grundlegende berufliche Kenntnisse. Sie erhalten die Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung.
  4. Kommunale und freie Träger bieten jungen Arbeitsuchenden die Chance, eine Arbeitsgelegenheit bzw. einen Zusatzjob in ihrem bestehenden Umfeld aufzunehmen. Der persönliche Ansprechpartner setzt den jungen Arbeitsuchenden entsprechend seiner Fähigkeiten und Lernbedürfnisse ein.
  5. Jugendliche mit Migrationshintergrund können Defizite bezüglich der deutschen Sprache haben. Sie können dann einen Sprachkurs besuchen.

Motivieren und Grenzen setzen: Die Sanktionen

Lehnt ein Jugendlicher ein Angebot ab, kann der persönliche Ansprechpartner die Geldleistung für die folgenden drei Monate komplett streichen. Dann erhält der Jugendliche stattdessen Sachleistungen wie Kleidung oder geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.

Jugendkonferenzen bündeln die Kräfte vor Ort

Die Integration aller jungen Menschen in den Arbeitsmarkt gelingt nur dann, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen. Zu diesem Zweck hat die Bundesagentur für Arbeit lokale Jugendkonferenzen initiiert. Dort kommen u. a. die Vertreter der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) mit Schulen, Kammern, Gewerkschaften, Trägern der Jugendhilfe und anderen Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes zusammen.