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Fragen und Antworten zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge - 2. Teil - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Rente
Typ: Artikel

Datum: 2007

Fragen und Antworten zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge - 2. Teil

Können auch nicht erwerbstätige Ehepartner die staatliche Zulage bekommen?

Wird Kindererziehung auch bei der Förderung der privaten Eigenvorsorge anerkannt?

Kann im Altersvorsorgevertrag das Risiko einer Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung mit abgesichert werden?

Wer erhält die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Wer kann eine Altersvorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen?

Wird der Sonderausgabenabzug mit der Vorsorgepauschale verrechnet?

Kann Wohneigentum als Altersvorsorge geltend gemacht werden, und welche Bedingungen sind an diese Form geknüpft, damit eine staatliche Förderung erfolgen kann?

Welche Anlageformen werden beim Aufbau privaten Altersvermögens gefördert?

Muss die Versicherung Altverträge umwandeln, damit sie förderfähig werden?

Sind Altverträge zu zertifizieren?

Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?

Ist das Vorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt?

Wie gehe ich beim Abschluss eines Riester-Vertrages vor?

Könnte die zusätzliche Altersvorsorge statt vier Prozent des maßgeblichen Einkommens auch 2,5 Prozent betragen?

Was wird mit der staatlichen Förderung, wenn der Versicherte vor oder kurz nach dem Rentenbezug verstirbt?

Sind auf meine spätere Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten?

Muss ich für meine spätere Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Können auch nicht erwerbstätige Ehepartner die staatliche Zulage bekommen?

Ja. Die Bundesregierung möchte Kindererziehende dabei unterstützen, eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen. Deshalb kann ein Ehepartner, auch wenn er nicht erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig ist, trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen.

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Wird Kindererziehung auch bei der Förderung der privaten Eigenvorsorge anerkannt?

Ja. Pro Kind werden bis zu 185 Euro (in der Endstufe 2008) Zulage gewährt. Für ab 2008 geborene Kinder werden es sogar 300 Euro sein.

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Kann im Altersvorsorgevertrag das Risiko einer Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung mit abgesichert werden?

Eine Zusatzversicherung für verminderte Erwerbsfähigkeit ist zulässig. Es kann auch eine ergänzende Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und die im Haushalt lebenden Kinder, für die man Kindergeld erhält, vorgesehen werden.

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Wer erhält die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Die Kinderzulage erhält das Elternteil, das für das Kind Kindergeld erhält. Erhalten mehrere Zulagenberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem zu Jahresbeginn das Kindergeld ausgezahlt worden ist.

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Wer kann eine Altersvorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen?

Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle Personen, die von der geringfügigen Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beamtenversorgung betroffen sind. Zu dieser Gruppe gehören daher alle Pflichtversicheten, wie Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, pflichtversicherte Pflegepersonen oder nichterwerbstätige Eltern während der Elternzeit.

Durch die wirkungsgleiche Übertragung der Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und auf die Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes gehören auch Beamte, Richter und Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dazu.

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Wird der Sonderausgabenabzug mit der Vorsorgepauschale verrechnet?

Nein, es handelt sich um einen neu geschaffenen eigenständigen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Eine Verrechnung findet nicht statt.

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Kann Wohneigentum als Altersvorsorge geltend gemacht werden, und welche Bedingungen sind an diese Form geknüpft, damit eine staatliche Förderung erfolgen kann?

Mit dem Eigenheimrentengesetz vom Sommer 2008 wurde das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altersvorsorge integriert. Das Eigenheimrentenmodell besteht aus mehreren Förderansätzen. Zum einen können bis zu 75 % des in einem bereits angesparten Riester-Vertrag befindlichen Kapitals oder aber der gesamte Betrag für Zwecke der Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden. Zum anderen können künftig Tilgungsleistungen gefördert werden. Diese beiden Regelungen gelten für selbst genutztes Wohneigentum, das nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurde. Alternativ zur beschriebenen Kapitalentnahme bei Anschaffung oder Herstellung kann das angesparte geförderte Altersvorsorgekapital auch noch zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Diese Regelung gilt generell für selbstgenutztes Wohneigentum unabhängig vom Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt.

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Welche Anlageformen werden beim Aufbau privaten Altersvermögens gefördert?

Es werden Anlageformen gefördert, die im Alter eine ergänzende lebenslange Zahlung garantieren. Das können eine private Rentenversicherung oder Fonds- und Banksparpläne sein. Die eingezahlten Beiträge müssen als Mindestleistung zugesichert werden. Die Anlagen können sowohl im Rahmen der betrieblichen als auch in dem der privaten Altersvorsorge erfolgen. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse vom Staat mit Zulagen und ggf. zusätzlichem Sonderausgabenabzug gefördert.
Außerdem wird seit 2008 das selbstgenutzte Wohneigentum besser gefördert (siehe dort).

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Muss die Versicherung Altverträge umwandeln, damit sie förderfähig werden?

Nein, aber sie muss auf Anfrage mitteilen, ob der Vertrag umstellungsfähig ist und welche Kosten bei der Umstellung anfallen.

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Sind Altverträge zu zertifizieren?

Auch ein Vertrag, der vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurde, kann zertifiziert und damit förderfähig werden, wenn er auf die notwendigen neuen Bedingungen umgestellt wird. Wenden Sie sich an den Anbieter Ihres bisherigen Vertrages.

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Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?

Die Bundesregierung empfiehlt die zusätzliche freiwillige Altersvorsorge, damit der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann. Aber wie gesagt, sie ist freiwillig, gezwungen wird niemand. Wer etwa eine Immobilie erworben hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann sich überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen will. Jeder entscheidet selbst, wie er fürs Alter vorsorgen will.

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Ist das Vorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt?

Information zum Altersvermögensgesetz - sog. Riester-Rente - Schutz des Vorsorgevermögens vor Zugriffen Dritter:

Pfändung: Das angesparte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 Zivilprozessordnung in Verbindung mit § 97 Einkommensteuergesetz).

Insolvenz: Altersvorsorgevermögen, Erträge, laufende Beiträge und Anspruch auf Zulage gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Insolvenzordnung).

Sozialhilfe: Das angesparte Altersvorsorgevermögen und die Erträge werden nicht als Vermögen angerechnet (§ 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII). Ebenfalls nicht angerechnet werden die laufenden Beiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII). Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage beträgt vier Prozent (seit 2008) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage.

Arbeitslosengeld II: Das angesparte Altersvorsorgevermögen und die Erträge werden nicht als Vermögen angerechnet (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II). Ebenfalls nicht angerechnet werden die laufenden Beiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II). Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage beträgt vier Prozent (seit 2008) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage.

Wichtig: Bei der Riesterrente ist nur das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen geschützt. Die maximal geförderte Anlagesumme (einschließlich der Zulage) beträgt zur Zeit 1.575 Euro (ab 2008: 2.100 Euro) jährlich (§ 10a Einkommensteuergesetz). Darüber hinausgehendes Kapital ist bei Riesterverträgen nicht besonders geschützt. Der Schutz betrifft nur die Einzahlungen, das angesparte Kapital und dessen Erträge. Eine spätere Auszahlung aus der geförderten Vorsorge ist nicht besonders geschützt. Sogenannte "Rürup-Rentenverträge" fallen nicht unter das Altersvermögensgesetz. Sie gelten nicht als verwertbares Vermögen bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.

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Wie gehe ich beim Abschluss eines Riester-Vertrages vor?

Checkliste Riester-Rente

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Könnte die zusätzliche Altersvorsorge statt vier Prozent des maßgeblichen Einkommens auch 2,5 Prozent betragen?

Grundsätzlich ja. Auch wer weniger spart, wird gefördert. Allerdings wird die Förderung dann entsprechend gekürzt. Doch die ergänzende Altersvorsorge sollte ein solides Fundament bekommen. Deshalb fördert die Bundesregierung eine Eigenvorsorge in Höhe von bis zu 4 Prozent Ihres Einkommens.

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Was wird mit der staatlichen Förderung, wenn der Versicherte vor oder kurz nach dem Rentenbezug verstirbt?

Wird im Falle des Todes des Zulageberechtigten das zur Altersvorsorge angesparte Kapital ausgezahlt, werden die gewährten Zulagen und die zusätzlichen Steuervorteile zurückgefordert. Dies gilt auch bei einer Auszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase. Falls jedoch im Todesfall das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird, entfällt die Rückforderung der staatlichen Förderung. Ob und wie lange eine Vererbung der Eigenbeiträge möglich ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.

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Sind auf meine spätere Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten?

Rentner, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert müssen für Betriebsrenten in der Auszahlungsphase Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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Muss ich für meine spätere Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Nach geltendem Recht sind auf Renten aus privaten Riester-Verträgen grundsätzlich keine gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, es sei denn, man ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Wird jedoch betrieblich geriestert und ist man gesetzlich kranken- und pflegeversichert, dann fallen in der Auszahlungsphase Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

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