Fragen und Antworten zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge - 1. Teil
Kann ich mein angespartes Altersvermögen vererben?
Was versteht man unter "Unisex-Tarifen"?
Was hat sich bei der betrieblichen Altersversorgung geändert?
Wo kann ich mich über die betriebliche Altersversorgung weiter informieren?
Wie funktioniert die Mitnahme der Betriebsrente?
Was passiert eigentlich mit meinem Anspruch auf Entgeltumwandlung während der Elternzeit?
Was heißt nachgelagerte Besteuerung?
Muss ich für meine spätere Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Wie wirken sich die Änderungen bei der Riester-Rente auf den Verbraucherschutz aus?
Was hat sich bei der Riester-Rente geändert?
Können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger überhaupt etwas sparen?
Warum ist es für die Jüngeren besonders attraktiv, frühzeitig vorzusorgen?
Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
Kann ich mein angespartes Altersvermögen vererben?
Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar förderunschädlich auf den überlebenden Ehepartner vererbbar. Beim Vererben von Altersvermögen ist einerseits zwischen den verschiedenen Riester-Produkten und andererseits zwischen dem angesparten Kapital und der staatlichen Förderung zu unterscheiden.
Das in Banksparplänen und Fondssparplänen angesparte Kapital kann vererbt werden. Bei der privaten Rentenversicherung hängt die Situation im Todesfall von der Vertragsgestaltung ab: Es kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, in der die Rente mindestens zu bezahlen ist. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Berechtigte (z. B. der Ehegatte) die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiterbezahlt. Ist keine Garantiezeit vereinbart oder stirbt der Versicherte nach deren Ablauf, erhalten die Erben keine Leistung. Es kann auch vereinbart werden, dass im Fall eines Versterbens in der Ansparphase die gezahlten Beiträge und Überschüsse an die Erben gehen. Für Ehegatten und Kinder kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Jeder Riester-Sparer kann also Vertragsgestaltungen wählen, die seinen individuellen Bedürfnissen entsprechen und gezielt das für ihn und seine Familie beste Produkt aussuchen.
Bei Ehegatten bleibt die Förderung erhalten, wenn das ererbte Altersvermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wenn ein Anbieter einen solchen Vertrag nicht anbietet, steht es dem Ehegatten frei, auf andere zertifizierte Produkte zurückzugreifen. Das Problem lässt sich aber dadurch vermeiden, dass beide Ehegatten rechtzeitig eigene Verträge abschließen.
Bei anderen Erben wird die Steuerbefreiung auf die eingezahlten Einlagen rückgängig gemacht. Im Falle des Todes fließt der um die steuerlichen Vergünstigungen (ganz oder teilweise) verminderte Kapitalbetrag den Erben zu. Fällt der Tod in die Auszahlungsphase, so sind die Förderbeträge, die auf die bis zum Tod ausgezahlten Beträge entfallen, nicht zurückzuzahlen. Für den danach verbleibenden Betrag gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Der Erbe des Riester-Sparers steht somit nicht schlechter da als wenn ungefördert gespart worden wäre.
Wann bekommt ein Altersvorsorgevertrag den Stempel "Riester-Rente", damit ich Anspruch auf die staatliche Förderung habe?
Ein Altersvorsorgevertrag muss fünf Kriterien erfüllen, damit er den Stempel "Riester-Rente" und der Versicherte Anspruch auf die staatliche Förderung erhält. Das sind:
1.Geschlechtsneutrale Tarife/Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres (für Vertragsabschlüsse ab 2012 gilt 62. Lebensjahr)/ Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden
2.Garantie der eingezahlten Beiträge (einschließlich Zulagen)
3.Lebenslage Rente bzw. Auszahlungsplan mit Restverrentung/Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig
4.Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre
5.Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen.
Was versteht man unter "Unisex-Tarifen"?
Unisex-Tarife stellen sicher, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten. Alle ab 2006 abgeschlossenen zertifizierten Altersvorsorgeverträge müssen solche Tarife vorsehen. Riestern lohnt sich für Frauen also mehr denn je.
Was hat sich bei der betrieblichen Altersversorgung geändert?
1.Durch die durchgängige Einführung der nachgelagerten Besteuerung ist das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher geworden. Seit 2005 sind auch die Beiträge für eine Direktversicherung wie bereits Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuerbefreit. Diese Möglichkeit ist vor allem Kleinbetrieben entgegen gekommen. Im Jahr 2009 können ca. 4.400 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei eingesetzt werden.
2.Die Mitnahme der Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber ist seit dem 1. Januar 2005 erheblich einfacher.
Wo kann ich mich über die betriebliche Altersversorgung weiter informieren?
Über konkrete Angebote informiert Sie Ihr Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die Gewerkschaften. Allgemeine Infos bekommen Sie auf dieser Website. Zudem können Sie sich beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informieren. Das Telefon ist Montags bis Donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 01805-67 67 10 * erreichbar.
* Kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute.
Wie funktioniert die Mitnahme der Betriebsrente?
Mit dem Alterseinkünftegesetz werden die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel erheblich verbessert. Die neuen Regelungen tragen den Ansprüchen einer mobilen Gesellschaft und den daraus resultierenden geänderten Erwerbsbiografien besser Rechnung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen der Beteiligten die Betriebsrentenanwartschaft des Arbeitnehmers künftig weitgehend problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen.
Was passiert eigentlich mit meinem Anspruch auf Entgeltumwandlung während der Elternzeit?
Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt gezahlt wird. Während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs ist das nicht der Fall. Seit 2005 haben Beschäftigte deshalb das Recht, während dieser Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. Diese neue Regelung kommt besonders Frauen zugute, da die Elternzeit weit überwiegend von ihnen in Anspruch genommen wird.
Was heißt nachgelagerte Besteuerung?
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist 2005 durchweg die nachgelagerte Besteuerung eingeführt worden. Das heißt: In der Erwerbsphase bleiben Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei. Später, in der Auszahlungsphase, sind die Altersbezüge, unter Berücksichtigung des dann geltenden Steuerfreibetrags, steuerpflichtig.
Muss ich für meine spätere Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Nach geltendem Recht sind auf Renten aus privaten Riester-Verträgen grundsätzlich keine gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, es sei denn, man ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Wird jedoch betrieblich geriestert und ist man gesetzlich kranken- und pflegeversichert, dann fallen in der Auszahlungsphase Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.
Hat die Einführung von Unisex-Tarifen auch Auswirkung auf bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge?
Nein, auf bereits abgeschlossene Verträge haben die Änderungen keine Auswirkungen. Einigen sich Anleger und Anbieter jedoch einvernehmlich auf eine Umstellung, so ist dies ohne eine erneute Zertifizierung des Vertrages möglich.
Wie wirken sich die Änderungen bei der Riester-Rente auf den Verbraucherschutz aus?
Der Verbraucherschutz wurde durch die Neuregelungen verbessert. Und zwar wie folgt: Die Informationspflichten der Anbieter gegenüber dem Anleger wurden erweitert und der Produktvergleich wurde durch Standardberechnungen vereinfacht. Das ist ein wichtiges Stück Mehr an Transparenz.
Was passiert mit meiner zusätzlichen Altersvorsorge, wenn ich künftig arbeitslos werde und Arbeitslosengeld II beziehe? Muss ich diese dann verwerten?
Nein! Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet. Ebenso gehören die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angesparten Deckungsmittel nicht zum verwertbaren Vermögen und werden deshalb im Rahmen des Arbeitslosengelds II nicht angerechnet.
Was hat sich bei der Riester-Rente geändert?
Die private Riester-Rente ist einfacher und unbürokratischer geworden. Unter anderem wurde das Antragsverfahren für die staatliche Förderung durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags vereinfacht. Anleger können seitdem ihre Anbieter bis auf Widerruf bevollmächtigen, die Antragsstellung auf staatliche Förderung zu übernehmen. Der Anleger muss also nicht mehr jedes Jahr einen Zulageantrag stellen, um die staatliche Förderung zu erhalten.
Als Vereinfachung ist auch die Vereinheitlichung des Sockelbetrags anzusehen. Seit 2005 beträgt dieser unabhängig von der Gewährung von Kinderzulagen einheitlich 60 Euro jährlich. Zugleich wurde der Verbraucherschutz verbessert. Im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten müssen die Anbieter Angaben über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Portfolios und das Risikopotential machen. Außerdem ermöglichen obligatorische Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich. Zudem wurden die Kriterien für die Riester-Rente reduziert. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität und Attraktivität.
Können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger überhaupt etwas sparen?
Klar! Auch ein kleines Einkommen ist kein Hindernis für große Vorsorgepläne. Denn der Staat hilft beim Sparen: Die Eigenvorsorge in der empfohlenen Höhe von 4 Prozent (Endstufe 2008) des maßgeblichen Einkommens setzt sich zusammen aus Eigenanteil plus staatlicher Förderung. Gerade für kleine Einkommen ist dies interessant. Denn was man aus eigener Tasche bezahlt, ist bei geringem Einkommen ja weit weniger als 4 Prozent des Einkommens. Ein besonderer Anreiz besteht für alle unter 25: Hier gibt es zusätzlich noch einen Einsteigerbonus von einmalig 200 Euro.
Warum ist es für die Jüngeren besonders attraktiv, frühzeitig vorzusorgen?
Klar ist: Je langfristiger eine Geldanlage angelegt ist, desto höher sind die Erträge. Daher ist es bei langen Laufzeiten möglich, sogar mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes ein hohes Kapital zu erwerben. Durch die steuerliche Freistellung nicht nur der Sparbeträge, sondern auch der Zinsen und Erträge ergibt sich ein weiterer Vorteil.
Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten kann, was sie heute leistet. Das müssen die Jüngeren bei ihrer Altersvorsorge beachten. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, gute Renditen zu erzielen. Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.
