Baustellenverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- Abkürzung: BaustellV
- Datum des Inkrafttretens: 01.07.1998
- Fundstelle: BGBl I 1998, 1283
Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) vom 1. Juli 1998 enthält daher organisatorische Mindestanforderungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Die BaustellV setzt die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um.
Da der Bauherr als Veranlasser die Verantwortung für das Bauvorhaben trägt, verpflichtet ihn die BaustellV, bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat dies vor Allem durch einen entsprechenden Informationsaustausch der Baubeteiligten untereinander sicherzustellen.
Daneben werden auch Unternehmer, die selbst auf der Baustelle tätig werden, verpflichtet, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und spezielle Sicherheitshinweise zu beachten, um eine Gefährdung weiterer Personen auf der Baustelle zu vermeiden.
Gesetz im Wortlaut
Infos und Materialien zum Thema:
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