PSA-Benutzungsverordnung
- Abkürzung: PSA-BV
- Datum des Inkrafttretens: 20.12.1996
- Fundstelle: BGBl I 1996, 1841
Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung, PSA-BV) vom 20.Dezember 1996 wird die europäische "Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitsnehmer bei der Arbeit" in deutsches Recht umgesetzt.
Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, den Ersatz sowie die Lagerung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche. Der Arbeitgeber wird ferner verpflichtet, die Beschäftigten über die sicherheitsgerechte Benutzung der PSA zu unterweisen
Gesetz im Wortlaut
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