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PSA-Benutzungsverordnung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

PSA-Benutzungsverordnung

  • Abkürzung: PSA-BV
  • Datum des Inkrafttretens: 20.12.1996
  • Fundstelle: BGBl I 1996, 1841

Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung per­sönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung, PSA-BV) vom 20.Dezember 1996 wird die europäische "Richtlinie 89/656/EWG über Mindest­vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitsnehmer bei der Arbeit" in deutsches Recht umgesetzt.

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Repa­ratur, den Ersatz sowie die Lagerung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche. Der Arbeitgeber wird ferner ver­pflichtet, die Beschäftigten über die sicherheitsgerechte Benutzung der PSA zu un­terweisen

Gesetz im Wortlaut