Druckluftverordnung
- Abkürzung: DruckLV
- Datum des Inkrafttretens: Mar 31, 1973
- Fundstelle: BGBl I 1972, 1909
Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden. Arbeiten in Druckluft sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind. Ausgenommen sind Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und Taucherarbeiten.
Um besondere Gesundheitsgefahren durch Arbeiten in Druckluft zu vermeiden, enthält die Druckluftverordnung u. a. Mindestanforderungen an Beschaffenheit, Betrieb und regelmäßige Prüfungen der verwendeten Anlagen, Informations-, Anzeige- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers, sowie Bestimmungen zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und zur Führung einer Gesundheitskartei.
Gesetz im Wortlaut
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