Aufzugsverordnung
- Abkürzung: 12. GPSGV
- Datum des Inkrafttretens: Jun 25, 1998
- Fundstelle: BGBl. I S. 1393
Die Zwölfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 95/16/EG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen.
Aufzüge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst neben Aufzügen auch Bauteile von Aufzügen sowie Sicherheitsbauteile. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
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