Explosionsschutzverordnung
- Abkürzung: 11. GPSGV
- Datum des Inkrafttretens: 20.12.1996
- Fundstelle: BGBl I S. 1914
Die Elfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 94/9/EG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind.
Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst auch Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden sollen sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung sowie eine besondere Ex-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
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