Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen
Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV)
- Abkürzung: 8. GPSGV
- Fundstelle: BGBl I S. 1019
Die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 89/686/EWG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
PSA dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Atemschutzgerät) als auch solche für die private Verwendung (z.B. Gartenhandschuh). Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
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