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Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV)

  • Abkürzung: 8. GPSGV
  • Fundstelle: BGBl I S. 1019

Die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 89/686/EWG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).

 

PSA dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Atemschutzgerät) als auch solche für die private Verwendung (z.B. Gartenhandschuh). Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.

Gesetz im Wortlaut