Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern
- Abkürzung: 6. GPSGV
- Datum des Inkrafttretens: Jul 1, 1992
- Fundstelle: BGBl. I S. 1171
Die sechste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern - 6. GPSGV) setzt die EG¿Richtlinie 87/404/EWG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen einfachen Druckbehältern.
Einfache Druckbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst bestimmte geschweißte Behälter, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bei einem Druck von mehr als 0,5 bar gedacht sind. Solche Behälter werden in der Industrie eingesetzt als Druckluftbehälter oder auch als Druckluftbehälter in Bremsanlagen von Fahrzeugen. Auch die für private Verbraucher bestimmten Kompressoren enthalten solche Druckluftbehälter. Die Verordnung sieht u.a. auch die CE¿Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
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