| |

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern - BMAS

Navigationsmenüs


Startseite

Standort-Anzeiger:

Ihr aktueller Standort: Startseite > Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

  • Abkürzung: 6. GPSGV
  • Datum des Inkrafttretens: Jul 1, 1992
  • Fundstelle: BGBl. I S. 1171

Die sechste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern - 6. GPSGV) setzt die EG¿Richtlinie 87/404/EWG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen einfachen Druckbehältern.

Einfache Druckbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst bestimmte geschweißte Behälter, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bei ei­nem Druck von mehr als 0,5 bar gedacht sind. Solche Behälter werden in der In­dustrie eingesetzt als Druckluftbehälter oder auch als Druckluftbehälter in Bremsan­lagen von Fahrzeugen. Auch die für private Verbraucher bestimmten Kompressoren enthalten solche Druckluftbehälter. Die Verordnung sieht u.a. auch die CE¿Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anfor­derungen der Verordnung bestätigt.

Gesetz im Wortlaut