Spielzeugverordnung
- Abkürzung: 2. GPSGV
- Datum des Inkrafttretens: 01.01.1990
- Fundstelle: BGBl I S. 2541
Die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 88/378/EWG in deutsches Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Spielzeugen.
Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
Weitere Themen aus dem BMAS
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
- Beschäftigte künftig besser vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz geschützt
- Neufassung der Gefahrstoffverordnung gebilligt
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Publikationsverzeichnis
