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Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

  • Abkürzung: GPSG

Das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Das GPSG umfasst eine breite Pa­lette von Produkten. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Damit kommt dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Verbraucherschutz zu.

Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthält das GPSG weitere Bestimmungen, die beim Inverkehrbringen eines Produkts zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der Produktkennzeichnung). Das GPSG wendet sich dabei sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Importeur oder Händler.

Darüber hinaus enthält das GPSG Regelungen zur Marktüberwachung sowie im Ab­schnitt 5 zum Errichten und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Gesetz im Wortlaut