Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Abkürzung: GPSG
Das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Das GPSG umfasst eine breite Palette von Produkten. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Damit kommt dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Verbraucherschutz zu.
Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthält das GPSG weitere Bestimmungen, die beim Inverkehrbringen eines Produkts zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der Produktkennzeichnung). Das GPSG wendet sich dabei sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Importeur oder Händler.
Darüber hinaus enthält das GPSG Regelungen zur Marktüberwachung sowie im Abschnitt 5 zum Errichten und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Gesetz im Wortlaut
Infos und Materialien zum Thema:
- Niederspannungsverordnung
- Spielzeugverordnung
- Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern
- Gasverbrauchseinrichtungsverordnung
- Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen
- Maschinenverordnung
- Sportbooteverordnung
- Explosionsschutzverordnung
- Aufzugsverordnung
- Aerosolpackungsverordnung
- Druckgeräteverordnung
Weitere Themen aus dem BMAS
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
- Beschäftigte künftig besser vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz geschützt
- Neufassung der Gefahrstoffverordnung gebilligt
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Publikationsverzeichnis
