| |

Internationale Arbeitsorganisation (ILO) - BMAS

Navigationsmenüs


Startseite

Standort-Anzeiger:

Ihr aktueller Standort: Startseite > Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Datum: 06.04.2006

Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

ILOLogo

Die Rolle Deutschlands in der ILO

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization -ILO) in Genf zuständig. Deutschland hat einen der zehn Ständigen Sitze im Verwaltungsrat der ILO inne. Dort sowie auf der jährlich stattfindenden Internationalen Arbeitskonferenz werden alle wichtigen Entscheidungen hinsichtlich der Politik der Organisation gefasst.

Die Internationale Arbeitsorganisation wurde 1919 im Rahmen des Versailler Vertrages gegründet und ist damit die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Eine Besonderheit ist ihre dreigliedrige Struktur, d.h. neben den Regierungsvertreter/innen der Mitgliedstaaten sind auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/innen aus diesen Staaten gleichberechtigt in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Der ILO gehören mittlerweile 183 Staaten an. Deutschland ist nach den USA und Japan der drittgrößte Beitragszahler für den regulären ILO-Haushalt.

Die Agenda für menschenwürdige Arbeit

Die Aufgrund ihres Mandats, nämlich der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit, spielt die ILO eine herausragende Rolle bei der sozialen Gestaltung der Globalisierung. Zur Erreichung dieses Ziels hat die ILO bereits 1999 die Decent Work Agenda, d.h. die Agenda für menschenwürdige Arbeit, entwickelt und 2008 in der grundlegenden ¿Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung¿ institutionalisiert. Diese Agenda beschreibt die Strategie der ILO zur Armutsbekämpfung und Beschäftigung auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung. Sie zielt auf

  • produktive Beschäftigung zu angemessenen Löhnen und unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen,
  • sozialen Schutz einschließlich sozialer Sicherheit,
  • sozialen Dialog sowie
  • die Wahrung der ILO-Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der so genannten Kernarbeitsnormen.
Die Festlegung internationaler Arbeits- und Sozialstandards

Die Arbeits- und Sozialnormen der ILO finden sich in den Übereinkommen und Empfehlungen, die von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen wurden. 188 Übereinkommen und 199 ergänzende Empfehlungen regeln Verpflichtungen in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialschutzes. Übereinkommen erlangen im Wege der Ratifizierung durch die einzelnen Mitgliedstaaten für diese völkerrechtliche Verbindlichkeit. Deutschland hat bisher 86 Übereinkommen ratifiziert, von denen 72 noch in Kraft sind. Darunter sind auch die acht Kernarbeitsnormen, d.h. diejenigen Übereinkommen, die die Vereinigungs- und Kollektivvertragsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Bekämpfung und Abschaffung von Kinderarbeit betreffen. Die Kernarbeitsnormen wurden 1998 auch in einer "Erklärung betreffend die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" für universell, also für alle ILO-Mitgliedsländer, anwendbar erklärt.

Deutschland gehört zu den 15 Staaten mit den meisten Ratifikationen. Weitere Ratifizierungen sind in Vorbereitung. Hierzu gehört insbesondere auch das Seearbeitsübereinkommen 2006, welches eine Art arbeits- und sozialrechtlicher Grundrechtekatalog für die mehr als 1,2 Millionen Seefahrer auf der Welt darstellt und die bisherigen 68 internationalen Arbeitsnormen für Seefahrer zusammenfasst und weiterentwickelt.

Die technische Zusammenarbeit und Unterstützung

Neben der Normensetzung verfolgt die ILO ihre Ziele auch durch Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit vor allem im Rahmen so genannter Länderprogramme für menschenwürdige Arbeit (Decent Work Country Programmes) insbesondere in den Entwicklungsländern. Hervorzuheben ist insbesondere das Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC), welches in über 90 Ländern operiert und für seine Erfolge hohes Ansehen genießt. Dieses und andere Programme wie solche zur Verbreiterung des Sozialen Schutzes in Entwicklungs- und Schwellenländern und zur Durchsetzung der Agenda für Menschenwürdige Arbeit werden von der Bundesregierung aktiv unterstützt.

Der globale Beschäftigungspakt

Eine herausragende Rolle wurde der ILO auch bei der Koordinierung der internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung und Überwindung sozial- und beschäftigungspolitischer Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise übertragen. Im Juni 2009 hat die Internationale Arbeitskonferenz einen globalen Beschäftigungspakt ("Global Jobs Pact") verabschiedet. Dieser ruft Regierungen und Sozialpartner zur Zusammenarbeit auf, um gemeinsam die weltweite Beschäftigungskrise durch Maßnahmen zu bekämpfen, die sich an der Agenda für menschenwürdige Arbeit orientieren. Hierzu werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die beschäftigungs- und einkommenssichernd wirken und auf die jeweiligen Bedürfnisse eines Landes zugeschnitten werden können, wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen, Beschäftigungsprogramme, die Stärkung der Sozialschutzsysteme und Mindestlöhne. Der Pakt enthält auch einen Aufruf zur Unterstützung der Entwicklungsländer und zur Vermeidung von Protektionismus. Er plädiert zudem für eine Wende hin zu einer umwelt- und klimafreundlichen Produktionsweise. Der Pakt gibt damit international akzeptierte und bewährte Antworten auf die Frage, wie mit Hilfe der Agenda für menschenwürdige Arbeit die sozialen und beschäftigungspolitischen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bewältigt und die Grundlagen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung gelegt werden können.

Die grundlegende Bedeutung der ILO bei der Bewältigung der Krise wird von den vereinten Nationen als wichtiges Instrument der Krisenbekämpfung anerkannt sowie von den anderen wichtigen internationalen Zusammenschlüssen aufgenommen. Die G20-Staats- und Regierungschefs haben sowohl auf dem Londoner Gipfel im April 2009 als auch auf dem Pittsburgh-Gipfel im September 2009 der ILO jeweils eine prominente Rolle zugewiesen. In London erhielt die ILO das Mandat, die im Kontext der Krise ergriffenen Maßnahmen der Regierungen zu bewerten sowie Empfehlungen für künftig erforderliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung- und Prävention zu geben. Dieses Mandat hat die ILO erfüllt, zum einen durch einen umfassenden Bericht an die G20 für den Pittsburgh-Gipfel ("Promoting People, Promoting Jobs: From crisis response to recovery and sustainable growth"), zum anderen durch den "Global Jobs Pact". In Pittsburgh haben sich die G20 Staaten verpflichtet, Kernelemente des Global Jobs Pacts anzunehmen, um die soziale Dimension der Globalisierung weiter voranzubringen. Außerdem wurde die ILO in Pittsburgh aufgefordert, zusammen mit anderen Organisationen, ihren Mitgliedern und NROs eine Ausbildungsstrategie für das nächste G20-Gipfeltreffen zu erarbeiten.

Sie wird zudem wichtige Beiträge für das G20-Beschäftigungsminister-Treffen im April 2010 in Washington etwa hinsichtlich der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen im Rahmen der Krisenbekämpfung vorlegen.