Gefahrstoffverordnung
- Abkürzung: GefStoffV
- Datum des Inkrafttretens: 01.01.2005
- Fundstelle: BGBl. I S 3758
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, Krebs erzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.
Die Verordnung unterscheidet zwischen den allgemein anzuwendenden Vorschriften und den zusätzlichen Vorschriften für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden und Erbgut verändernden Gefahrstoffen. Auch Expositions-, Herstellungs-, und Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe sind in der Gefahrstoffverordnung enthalten. Das bekannteste Beispiel hierfür ist Krebs erzeugendes Asbest. Hier hat Deutschland mit seinem weit reichenden Verbot auch international eine Vorreiterrolle gespielt.
Gesetz im Wortlaut
Weitere Themen aus dem BMAS
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
- Beschäftigte künftig besser vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz geschützt
- Neufassung der Gefahrstoffverordnung gebilligt
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Publikationsverzeichnis
