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Gefahrstoffverordnung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Gefahrstoffverordnung

  • Abkürzung: GefStoffV
  • Datum des Inkrafttretens: 01.01.2005
  • Fundstelle: BGBl. I S 3758

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hoch­entzündlich, giftig, ätzend, Krebs erzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.

Die Verordnung unterscheidet zwischen den allgemein anzuwendenden Vorschriften und den zusätzlichen Vorschriften für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden und Erbgut verändernden Gefahrstoffen. Auch Expositions-, Herstellungs-, und Verwendungsver­bote für bestimmte Stoffe sind in der Gefahrstoffverordnung enthalten. Das bekann­teste Beispiel hierfür ist Krebs erzeugendes Asbest. Hier hat Deutschland mit seinem weit reichenden Verbot auch international eine Vorreiterrolle gespielt.

Gesetz im Wortlaut