Gründungszuschuss
Die Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern gehört seit Jahren zu den besonders wirksamen Mitteln bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und wird auch zukünftig ein Eck-pfeiler der Arbeitsmarktpolitik der der Bundesregierung sein. Mit dem neuen Gründungs-zuschuss wurde die Möglichkeit geschaffen, arbeitslose Menschen gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit zu unterstützen.
Dieser wird in zwei Phasen gezahlt: Gründerinnen und Gründer erhalten für neun Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das muss vom Gründer belegt werden.
Infos und Materialien zum Thema:
- Existenzgründungs-Portal des BMWi
- KfW-Mittelstandsbank
- Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss
- Flyer "Der Gründungszuschuss"
- Neuer Gründungszuschuss in Kraft
Weitere Themen aus dem BMAS
- Video: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für August 2010
- "Der Arbeitsmarkt gewinnt mehr und mehr Dynamik"
- Zielvereinbarung vom 19. August 2010
- Fragen und Antworten: Bildungspaket und Neubemessung der Basisleistungen im Sozialgesetzbuch II
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
