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Die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erwies sich in der Prüfung nach BITV 2.0 als besonders zugänglich.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung.
Dachkampagne der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Arbeitgeber, die behinderter Menschen unterstützen, können gefördert werden.
Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen.
Mit der Initiative soll erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können.
Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt.
Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden.
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