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Leistungen zur Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen bzw. verbessern.
Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden.
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
Gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Deutschen Rentenversicherung Bund, der AOK Brandenburg - Die Gesundheitskasse und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam am 21. November 2008.
Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen. Informieren Sie sich hier.
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