Job4000 - Infos für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Auszubildende
Arbeitssuchende Menschen mit Behinderung können für eine Beratung mit den Integrationsfachdiensten, den Integrationsämtern sowie den Agenturen für Arbeit Kontakt aufnehmen.
Arbeitssuchende Menschen mit Behinderung können für eine Beratung mit den Agenturen für Arbeit, den Integrationsfachdiensten sowie den Integrationsämtern Kontakt aufnehmen.
Agenturen für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit beraten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Besetzung von Arbeitsstellen sowie Ausbildungsplätzen. Weitere Aufgaben der Agentur für Arbeit sind:
- Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung,
- Aufklärung über die Leistungsfähigkeit (schwer-) behinderter Menschen sowie die Auswirkungen der jeweiligen Behinderung,
- Beratung der Arbeitgeber hinsichtlich der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit (schwer-) behinderten Menschen,
- Beratung zur Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie weiterer Arbeitsbedingungen,
- Finanzielle Förderung der Teilhabe (schwer-) behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Entscheidung über Anträge behinderter Menschen zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienste (IFD) bieten Menschen mit (Schwer-) Behinderung Beratung und Unterstützung in Belangen des Arbeitslebens. Sie werden von den Integrationsämtern, den Agenturen für Arbeit oder den Rehabilitationsträgern beauftragt.
Angebote des IFD für Menschen mit Behinderung:
- Beratung in allen Fragen zum Thema Arbeit
- Ermittlung der beruflichen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
- Vermittlung von geeigneten Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Vorbereitung auf den neuen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz
- Begleitung während der Einarbeitungsphase
- Beratung und Unterstützung bei Problemen im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis
- Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten und Hilfe bei der Antragsstellung
Integrationsämter
Die Leistungen der Integrationsämter bilden eine auf die individuellen Anforderungen der Arbeitsplätze abgestimmte Ergänzung der Rehabilitationsträger. Das Integrationsamt ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen sowie an ihre Arbeitgeber
- Besonderer Kündigungsschutz für Menschen mit (Schwer-) Behinderung
- Beratung und finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze
- Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz
