Job4000 - Infos für Arbeitgeber und Ausbilder/Ausbilderinnen
Hier finden Sie Informationen zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung einstellen möchten, können sich zur Beratung und Unterstützung an die Agenturen für Arbeit, die Integrationsfachdienste sowie die Integrationsämter wenden.
Agenturen für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit beraten Arbeitgeber hinsichtlich der Besetzung von Arbeitsstellen sowie Ausbildungsplätzen. Weitere Aufgaben der Agentur für Arbeit sind:
- Aufklärung über die Leistungsfähigkeit (schwer-) behinderter Menschen
- Beratung zur Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie weiterer Arbeitbedingungen
- Finanzielle Förderung der Teilhabe (schwer-) behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
- Entscheidung über Anträge behinderter Menschen zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienste (IFD) sollen Arbeitgeber umfassend informieren, beraten und unterstützen. Angebote des IFD an Arbeitgeber:
- Beratung hinsichtlich der Auswahl geeigneter Bewerber
- Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten
- Hilfe bei der Antragsstellung
- Beratung bei Problemen im Arbeitsverhältnis
Integrationsämter
Die Leistungen der Integrationsämter bilden eine auf die individuellen Anforderungen der Arbeitsplätze abgestimmte Ergänzung der Rehabilitationsträger. Das Integrationsamt ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen sowie an ihre Arbeitgeber
- Beratung und finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze
- Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz
- Zustimmung bzw. Ablehnung zur Kündigung (schwer-) behinderter Menschen
