Beteiligen auch Sie sich!
Wichtiger Hinweis:
Eine Beteiligung an der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" ist nicht mehr möglich. Im Folgenden finden Sie den alten Aufruf und weitere Informationen zur Beteiligung an der Initiative.
Möchten auch Sie sich an der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" (2007 bis 2010) mit einem Projekt oder der Vorstellung ihrer vorbildlichen Aktivitäten als "Best-Practice-Beispiel", mit denen die Ziele der Initiative verfolgt werden, beteiligen?
Eine Beteiligung ist ab sofort möglich!
Bei Projekten sollte einer der Beteiligten (dies muss nicht der Antragsteller oder die Antragstellerin sein) ein Unternehmen, ein Verband von Arbeitgebern oder ein Zusammenschluss bzw. eine Organisation von Unternehmern/Unternehmerinnen oder Arbeitgebern sein.
Die Projekte müssen Modellcharakter haben.
Die Projekte dürfen grundsätzlich keine Veranstaltungen sein.
Erwünscht sind Projekte, mit denen die Potenziale kleiner und mittlerer Unternehmen für die Ausbildung und Beschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen sowie für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erschlossen werden können.
Erwünscht sind Projekte, mit denen für behinderte Menschen Tätigkeitsfelder erschlossen werden können, die infolge der Veränderungen beruflicher Tätigkeiten in den letzten Jahren neu entstanden sind oder besonders stark von Veränderungen betroffen waren.
Erwünscht sind Projekte, die Übergänge zwischen verschiedenen Phasen des Erwerbslebens (von der Schule in eine betriebliche Ausbildung, von der Ausbildung in den Beruf, von einer Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, auch zur Vermeidung eines zu frühen Ruhestandes) adäquat gestalten.
Erwünscht sind Projekte, die Grundsicherungsträger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch einbinden, da diese für etwa 60 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zuständige Leistungsträger sind.
Falls durch Projekte Ergebnisse anderweitig bereits durchgeführter oder bereits begonnener Maßnahmen im Hinblick auf Auswirkungen bei der Teilhabe behinderte und schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt evaluiert werden (sollen), sind auch derartige Projekte erwünscht. Für die bereits durchgeführte oder bereits begonnene Maßnahme selbst ist eine ergänzende oder nachträgliche finanzielle Förderung aus Mitteln der Initiative nicht möglich, lediglich die (zusätzliche) Evaluierungsmaßnahme kann ggf. als Projekt der Initiative finanziell gefördert werden.
Die für die Gestaltung der Initiative Verantwortlichen halten eine Verbesserung und Verbreiterung der Datenbasis, die zur Beurteilung einer angemessenen Berücksichtigung behinderter oder schwerbehinderter Frauen bei der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herangezogen werden kann, für erforderlich. Projekte müssen/sollten daher Zugangsmöglichkeiten für behinderte oder schwerbehinderte Frauen enthalten und deren Situation gesondert erfassen und darstellen.
Gefördert werden können deshalb innovative Projekte, die unter Angabe quantifizierbarer Vorgaben die Vorbereitung und/oder Realisierung unternehmensbezogener Aktivitäten in Zusammenhang mit Ausbildung und Beschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen und betrieblicher Prävention unterstützen. Die Projekte sind zu dokumentieren. Über die konkrete Förderung entscheidet ein von dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen eingesetztes Gremium.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Förderung sind den "INFORMATIONEN ZU DER INITIATIVE "job" (2007 bis 2010)", insbesondere zu den Möglichkeiten der Förderung von Projekten und Bekanntmachung von Aktivitäten" zu entnehmen, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales schriftlich anfordern können.
Übrigens: Für Aktivitäten und Projekte, mit deren Realisierung bereits begonnen wurde und/oder die mit anderen Mitteln finanziert werden, können die der Initiative "job" zur Verfügung stehenden Mittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Gern nehmen wir aber auch diese Projekte als "Best-Practice-Beispiele" in unsere Datenbank auf.
Voraussetzung ist hier, dass sie gleichfalls durch schwerpunktthemenbezogene Maßnahmen die Erreichung der Ziele der Initiative "job" vorbildlich unterstützen und der oder die Durchführende(n) sich gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einverstanden erklärt mit einer öffentlichen Darstellung des Projekts/ der Aktivität im Rahmen der Initiative "job" und der damit verbundenen Berichterstattung der Bundesregierung.
Schreiben Sie uns:
Stichwort "job-Initiative"
GRR (Frau Schulte)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rochusstraße 1
53123 Bonn
