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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Link zur Startseite)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung

Leistungen an Arbeitgeber, die durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und anderer Rehabilitationsträger gewährt werden, wenn behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausgebildet oder beschäftigt werden.

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung

Arbeitgeber, die behinderter Menschen unterstützen, können gefördert werden.

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist als individuelle Unterstützung für diejenigen behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gedacht.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben versucht das Schwerbehindertenrecht in Teil 2 des SGB IX (§§ 68 ff. SGB IX) auszugleichen.

Eingliederungszuschüsse und Eingliederungsgutschein

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten.

Zusatzinformationen

Homepage

einfach teilhaben

Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen. Informieren Sie sich hier.