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Leistungen an Arbeitgeber, die durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und anderer Rehabilitationsträger gewährt werden, wenn behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausgebildet oder beschäftigt werden.
Arbeitgeber, die behinderter Menschen unterstützen, können gefördert werden.
Unterstützte Beschäftigung ist als individuelle Unterstützung für diejenigen behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gedacht.
Einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben versucht das Schwerbehindertenrecht in Teil 2 des SGB IX (§§ 68 ff. SGB IX) auszugleichen.
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten.
Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen. Informieren Sie sich hier.
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