Wer kann vom ESF gefördert werden?
Der ESF hilft den Menschen in Deutschland und in Europa, ihr Bildungsniveau und ihre Qualifikationen zu verbessern und damit ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Ziel ist, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Der ESF ist damit Europas wichtigstes Instrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration. Davon profitieren insbesondere Arbeitslose, Schülerinnen und Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Existenzgründerinnen und -gründer.
Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Daher kümmert sich der ESF besonders um diejenigen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z.B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migranten und Migrantinnen.
Der ESF ist jedoch keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er praxisnahe Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene, die direkt vor Ort Wirkung entfalten. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die unterschiedlichen ESF-Förderprogramme und zwar über die ausgewählten Projekte bzw. verantwortlichen Institutionen in dem jeweiligen Programm.
Welche Aktivitäten werden vom ESF unterstützt?
Der ESF hilft Menschen durch:
- die Unterstützung beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Beruf
- die Verbesserung von Qualifikationen,
- Karriereentwicklung und
- die Förderung unternehmerischer Initiative.
In der neuen ESF-Förderperiode 2014-2020 stehen im Mittelpunkt:
- die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
- berufsbezogene Sprachförderungen,
- Qualifizierungen zur qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund,
- Maßnahmen im Kontext des Fachkräftemangels/demografischen Wandels sowie
- die Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses und beim Übergang bzw. der Integration in Ausbildung und Beschäftigung.
Ziele des ESF
Zur Erreichung der Ziele entwickelt jeder Mitgliedstaat und jede Region für jede Förderperiode eine eigene Strategie im Rahmen eines Operationellen Programms (OP), das von der EU-Kommission genehmigt werden muss. In Deutschland legen sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesländer der EU-Kommission ein OP vor.
Das OP des Bundes verfolgt folgende Ziele:
- Erhöhung der Erwerbstätigkeit, insbesondere von Frauen
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
- Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit
- Erhöhung der Chancen der jungen Generation
Verteilung der ESF-Mittel
In Deutschland erhalten Bund und Länder von 2014 bis 2020 insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro aus dem ESF. Die ESF-Mittel verteilen sich zu rd. 36 Prozent auf das ESF-Programm des Bundes und zu gut 64 Prozent auf die 16 ESF-Länderprogramme. Die ESF-Mittel stehen jedoch nur zur Verfügung, wenn ein Teil der Kosten für die geförderten Projekte von den Mitgliedsstaaten selber getragen wird (Kofinanzierung).
Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die ESF-Förderprogramme des Bundes von fünf weiteren Bundesministerien umgesetzt:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
ESF-Förderprogramme des BMAS
Folgende Förderprogramme des BMAS werden vom ESF mitfinanziert:
- Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm)
- ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung
- ESF-Integrationsrichtlinie Bund
- ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz (Förderprogramm IQ)
- ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern"
- Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
- rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft
- unternehmensWert: Mensch (uWM)