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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungswahl

Die gesetzlichen Grundlagen für die Sozialversicherungswahlen sind im Wesentlichen das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) und die im SGB IV vorgeschriebenen Satzungsbestimmungen der Versicherungsträger.

Wähler gibt seine Stimme ab

Die gesetzlichen Grundlagen für die Sozialversicherungswahlen sind im Wesentlichen das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) und die im SGB IV vorgeschriebenen Satzungsbestimmungen der Versicherungsträger; des Weiteren die Empfehlungen und die Richtlinien des Bundeswahlbeauftragten (§ 53 Abs. 3 SGB IV), welche die einheitliche Durchführung der Wahlen sicherstellen sollen. Die Richtlinien sind verbindliche Verwaltungsvorschriften.

Geänderte Wahlvorschriften

Die im Rahmen der neunten allgemeinen Wahlen im Jahr 1999 gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse haben zu einer Reihe von Änderungen des Wahlrechts nach dem SGBIV vor allem durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 10.08.2003 (BGBl.I, S.1600) geführt. Auch die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) in der Fassung der Zweiten SWVO-ÄndV vom 10.11.2003 (BGBl.I, S.2274) enthält zahlreiche Änderungen des Wahlverfahrens, die von den Beteiligten bei ihren Vorbereitungen unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Stand: 31.03.2006

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Ergebnisse

Sozialwahl 2011

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Ergebnisse

Urwahl der Sozialwahlen 2011

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