Bundeswahlausschuss
Der Bundeswahlauschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und des Bundeswahlbeauftragten aufheben.
Der Bundeswahlausschuss nimmt Beschwerden gegen Entscheidungen von Wahlausschüssen bundesunmittelbarer Versicherungsträger und Entscheidungen des Bundeswahlbeauftragten entgegen.
Der Bundeswahlauschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und des Bundeswahlbeauftragten aufheben.
Stand: 26.01.2011
