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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlauschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und des Bundeswahlbeauftragten aufheben.

Der Bundeswahlausschuss nimmt Beschwerden gegen Entscheidungen von Wahlausschüssen  bundesunmittelbarer Versicherungsträger und Entscheidungen des Bundeswahlbeauftragten entgegen.

Der Bundeswahlauschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und des Bundeswahlbeauftragten aufheben.

Stand: 26.01.2011