Zum 1. Januar 2013 wurde die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Mini-Jobs) um 50 Euro angehoben und beträgt nun 450,- Euro monatlich.
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Zum 1. Januar 2013 wurde die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Mini-Jobs) um 50 Euro angehoben und beträgt nun 450,- Euro monatlich.