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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Schwerpunkt Nationaler Aktionsplan

UN-Konvention wird für Deutschland verbindlich

Ein Stempel steht auf dem Deckel eines Ordners

Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen getan. Behinderung ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Das Abkommen sorgt für wichtige behindertenpolitische Impulse – etwa in den Bereichen Barrierefreiheit, Rehabilitation und Bildung. Der reine Fürsorgegedanke hat ausgedient. Eine selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist Programm.

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Stand: 30.09.2011

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Schwerpunkt

Nationaler Aktionsplan

Dachkampagne der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.