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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Schwerpunkt Nationaler Aktionsplan

Deutschland ratifiziert UN-Behindertenrechtskonvention

Die Deutschlandflagge flattert im Wind

Die Ratifikationsurkunde zum UN-Behindertenübereinkommen wird im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge für Deutschland nach Ablauf von 30 Tagen verbindlich. Deutschland schließt als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren formell ab und unterstreicht den hohen Stellenwert der Konvention für seine Behindertenpolitik. Diese bestätigt den bereits vor einigen Jahren eingeleiteten Paradigmenwechsel: Weg von der Fürsorge – hin zur echten Teilhabe.

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Stand: 30.09.2011

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Dachkampagne der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.