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Schwerpunkt Nationaler Aktionsplan

UN-Behindertenrechtskonvention tritt international in Kraft

Eine Gruppe von Fahnenmasten mit internationalen Flaggen

Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die Konvention ist weltweit Grundlage dafür, dass sich die Lebenssituation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessert. Neben den allgemeinen Menschenrechten, wie z.B. das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit, enthält das Übereinkommen viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen. Die Vertragsstaaten der Konvention verpflichten sich unter anderem dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. 

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Stand: 30.09.2011

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Dachkampagne der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.