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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Schwerpunkt Nationaler Aktionsplan

Ausarbeitung des Übereinkommens startet

Nahansicht eines Mikophons

Seit 2002 finden in New York alljährlich zwei sogenannte Ad-hoc-Treffen statt, auf denen nationale Vertreter, internationale Behindertenverbände und Nicht-Regierungs-Organisationen die Inhalte der Konvention verhandeln, die das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern soll. Zentrale Aspekte sind gleiche Rechte bei Bildung und Arbeit, das Recht auf eigenen und ererbten Besitz, das Verbot der Diskriminierung in der Ehe, das Verbot von Experimenten an Menschen mit Behinderung sowie Barrierefreiheit.

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Stand: 30.09.2011

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Schwerpunkt

Nationaler Aktionsplan

Dachkampagne der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.