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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Januar 2002 können Beschäftigte auch einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln (Entgeltumwandlung).

Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt zwei Wege, über die der Staat den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt: Förderung durch Steuer- und Beitragsfreiheit und Riester-Förderung. Da jeder dieser Wege andere Vorteile bietet, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, welche Förderung für sie am günstigsten ist.

Entgeltumwandlung

Seit Beginn des Jahres 2002 haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Beschäftigte können Teile ihres künftigen Gehalts, Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder auch Gehaltserhöhungen in so genannte Anwartschaften auf Betriebsrente umwandeln. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen.