Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von selbständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise angelegt.
Bei der Berechnung der individuellen Rente wird sowohl die persönliche Beitragsdauer und -höhe als auch die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung berücksichtigt.
Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurden die Kindererziehungszeiten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern um ein Jahr verlängert (sogenannte Mütterrente).
Besonders langjährig Versicherte können nach 45 Beitragsjahren ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Kurzzeitige Unterbrechungen der Erwerbsbiografie werden angerechnet.
Die Anfänge der Gesetzlichen Rentenversicherung liegen bereits mehr als 125 Jahre zurück. Die Renten haben sich von einem bloßen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu einer verlässlichen Leistung entwickelt.
Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Danach werden die Ausgaben der Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen bestritten.