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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Leistungen

Rentenansprüche sind davon abhängig, dass zuvor Beiträge gezahlt wurden und bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der Gesetzlichen Rentenversicherung werden folgende Renten gezahlt: Renten wegen Alters; Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes).

Altersrenten

Auf welche Altersrenten Anspruch besteht und mit welchen Lebensalter diese bezogen werden können, wird im nachfolgenden Überblick dargestellt.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen.

Hinterbliebenenrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur den Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sie hat auch die Aufgabe, deren Hinterbliebenen im Falle des Todes Ersatz für den fehlenden Unterhalt in Form von Hinterbliebenenrenten zu leisten.

Rentenzahlung

Altersrenten werden ab dem Monat geleistet, zu dessen Beginn  - also am entsprechenden Monatsersten - alle Bedingungen für ihre Zahlung erfüllt sind. Das gilt auch für Erziehungsrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.