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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ausbildungspakt

Auszubildende und Meister arbeiten gemeinsam an einer Maschine

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt hatten die Spitzenverbände der Wirtschaft und die damalige Bundesregierung am 16. Juni 2004 den "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" geschlossen, um in enger Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten. Dieses ehrgeizige Ziel sollte in gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere von Staat und Wirtschaft erreicht werden. Damit sollte auch dem mittelfristig drohenden Fachkräftemangel vorgebeugt werden.

Im zunächst auf drei Jahre befristeten Pakt hatten die Spitzenverbände der Wirtschaft zugesagt, je Paktjahr 30.000 neue Ausbildungsverträge einzuwerben und 25.000 Plätze für Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen. Diese Zusagen wurden seitdem übertroffen. Der Ausbildungspakt hat eine Trendumkehr auf dem Ausbildungsmarkt erreicht. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist deutlich höher als vor Beginn des Ausbildungspaktes. Aufgrund dieser positiven Bilanz ist der Ausbildungspakt am 5. März 2007 um drei Jahre bis zum Jahr 2010 verlängert und weiterentwickelt worden. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) wurde neuer Paktpartner.

Der Lenkungsausschuss zum Ausbildungspakt hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2010 beschlossen, den Ausbildungspakt erneut bis zum Jahr 2014 mit neuen Schwerpunkten fortzusetzen und neue Partner aufzunehmen. Als neue Partner mit eigenen Beiträgen wirken künftig beim Pakt mit: die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Mit ihrem Beitritt gewinnt der Pakt wertvolle Unterstützung für die Umsetzung der Paktziele und der neuen Schwerpunkte.

Die aktuelle Paktbilanz finden Sie hier: Meldung vom 01.02.2012.

Stand: 01.01.2012

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