Das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellen die rechtlichen Weichen für die Entwicklung von Mindestlöhnen.
Am 25. April hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen.
Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren.
Das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindeslohns, das den flächendeckenden Mindestlohn regelt.
Zur Erfassung und Übermittlung von Arbeitszeiten können Sie die kostenlose BMAS-App "einfach erfasst" herunterladen und auf Ihrem Smartphone verwenden.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.