Vermittlung
Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht darin, erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen. Der Einsatz der Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, die vorübergehende Notlage zu beenden bzw. zu verringern.