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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung

Ein wichtiger Akteur bei der Eingliederung von Jugendlichen in den Ausbildung und Beruf ist die Bundesagentur für Arbeit.

Ein wichtiger Akteur bei der Eingliederung von Jugendlichen in den Ausbildung und Beruf ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie bietet für Jugendliche und Erwachsene Berufsberatung und Berufsorientierung an. Die Bundesagentur führt Angebot und Nachfrage nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen auf unterschiedlichen Wegen zusammen: durch die Jobbörse im Internet, durch Inserate in Printmedien und durch Einschaltung der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung der Agenturen für Arbeit. Die Agentur für Arbeit kann auch private Arbeitsmarktdienstleister mit der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung beauftragen. Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützen erwerbsfähige hilfebedürftige junge Menschen bei der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung.

Berufsberatung

Berufsberatung richtet sich an Jugendliche und Erwachsene. Sie umfasst die Erteilung von Rat und Auskunft insbesondere zur Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen, über Wege der Förderung der beruflichen Bildung, über bedeutsame Entwicklungen in der Berufswelt, über die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Die Berufsberater/innen erarbeiten gemeinsam mit interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen Zielvorstellungen sowie berufliche Möglichkeiten und Alternativen.

Für Jugendliche, die ein Studium anstreben, wird von den Agenturen für Arbeit ein spezielles Beratungsangebot vorgehalten: In Fragen rund um die Themen Studienwahl, Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen in den Studiengängen, Beschäftigungsperspektiven und Finanzierung hilft beispielsweise ein Gespräch mit den Berufsberatern/innen der Agenturen für Arbeit. An derzeit 44 Agentur-Standorten ist das sogenannte Team für Akademische Berufe Ansprechpartner.

Arbeitsmarktberatung

Die Arbeitsmarktberatung der Agentur für Arbeit richtet sich an Arbeitgeber und soll dazu beitragen, Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen durch Rat und Auskunft insbesondere zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit, zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung und zur Eingliederung förderungsbedürftiger Auszubildender und Arbeitnehmer zu unterstützen.

Berufsorientierung

Eine systematische Berufsorientierung soll die Berufswahl und somit den Lebensweg von Jugendlichen und jungen Erwachsenen positiv beeinflussen. Umfassende Informationen über Berufsausbildungen, zu Tätigkeiten, Anforderungen und Aussichten von Berufen, über Arbeitgeber, zu Wegen und Förderung der beruflichen Bildung, sowie den Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes erleichtern den Berufswahlprozess. Die Beschäftigung mit eigenen Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kompetenzen und Begabungen soll eine tragfähige Berufswahlentscheidung ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird der Zeitablauf von Bewerbungsverfahren und die Kenntnis von Bewerbungsfristen vermittelt.

In Schulbesprechungen der Abgangs- und Vorabgangsklassen, mit Berufsorientierungsveranstaltungen in den Berufsinformationszentren (BIZ) aber auch durch ein umfassendes Angebot von Digital- und Printmedien erhalten Jugendliche und Erwachsene Anregungen sich mit diesen Inhalten und Fragen gezielt auseinanderzusetzen. Die Agentur für Arbeit kann darüber hinaus Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern. Diese Förderungsmöglichkeit wurde befristet bis zum Jahr 2013 dahingehend erweitert, dass die Maßnahmen auch über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können (erweiterte Berufsorientierung).

Berufseinstiegsbegleitung

An rund 1.000 ausgewählten allgemeinbildenden Schulen wird derzeit eine professionelle Berufseinstiegsbegleitung modellhaft erprobt. Leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern wird ein fester Ansprechpartner/in zur Seite gestellt, der sie individuell und kontinuierlich beim Erreichen des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und der Berufswahl und bei der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützt. Auch über die Schulentlassung hinaus erfolgt eine weitere Betreuung zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und für diejenigen, die noch keine Berufsausbildung aufnehmen konnten. Die Berufseinstiegsbegleitung endet spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule. Mit der Berufseinstiegsbegleitung wurde im Februar 2009 begonnen. Der letzte betreute Jahrgang ist der, der im Jahr 2013 die allgemeinbildende Schule beendet.

Vermittlung

Ausbildung und Arbeit dient der selbstbestimmten Existenzsicherung. Daher ist die kostenlose öffentliche Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge. Sowohl die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, als auch von diesen beauftragte Arbeitsmarktdienstleister nehmen die Aufgabe der Vermittlung wahr.

Je früher mit den Vermittlungsbemühungen begonnen werden kann, desto eher wird die Ausbildungs- und Arbeitsuche erfolgreich sein. Daher ist es zu empfehlen, rechtzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen. Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind sogar verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt zu melden (außer bei betrieblicher Berufsausbildung).

Die Vermittlung in den Agenturen für Arbeit baut in der Regel auf einer systematischen Erfassung der Berufsbiografie und der daraus resultierenden beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auf. Anhand dieser Potenzialanalyse werden Einsatzmöglichkeiten ermittelt. In einer für den Ausbildungs- und Arbeitsuchenden und den Berufsberatern/innen bzw. Arbeitsvermittler/innen verbindlichen Eingliederungsvereinbarung werden das angestrebte Eingliederungsziel, die geplanten Aktivitäten, die zur beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen und der nächste Kontakt festgehalten. Im Verlauf des Vermittlungsprozesses wird die Eingliederungsvereinbarung überprüft und ggf. angepasst.

In der Online-Jobbörse der Agentur für Arbeit können sich Ausbildungs- und Arbeitsuchende über freie Stellen informieren und ihr Bewerberprofil auf Wunsch auch anonym veröffentlichen.

Berufsberatung, Berufsorientierung und Vermittlung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger

Jeder hat, unabhängig davon, von wem er als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger betreut wird, einen Anspruch auf Berufsberatung und Berufsorientierung durch die Agenturen für Arbeit. Darüber hinaus können Berufsberatung und Berufsorientierung als Ermessensleistungen von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten werden.

Die Vermittlung von Beziehern von Arbeitslosengeld II wird von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernommen.

Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann die Ausbildungsvermittlung für hilfebedürftige Ausbildungsuchende durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lassen. Das Nähere hierzu regelt die Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 2006.

Stand: 19.12.2006

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