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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das neue Rentenreformpaket

Alterssicherung stärken, Lebensleistung belohnen

Zwei Frauen und ein Mann im Beratungsgespräch © iStockphoto

Der seit Herbst 2011 laufende Rentendialog mündet in ein Rentenreformpaket. Ein BMAS-Gesetzentwurf fasst Änderungen an verschiedenen Stellen im Rentenrecht und benachbarten Bereichen zusammen. Kern der Rentenreform ist die Zuschussrente, die Lebensleistung in der Rente gerecht belohnt. Weitere Bestandteile sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Kombirente. Daneben sind Anpassungen beim Reha-Budget und bei der freiwilligen Beitragsleistung geplant. Die Riester-Rente wird deutlich verbraucherfreundlicher. Der Gesetzentwurf soll nach der Ressortabstimmung im Mai vom Kabinett beschlossen werden. Zu diesem Kabinettstermin sollen auch Eckpunkte zur obligatorischen Altersvorsorge Selbstständiger eingebracht werden. Das parlamentarische Verfahren läuft in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die Änderungen sollen im Jahr 2013 in Kraft treten.

Bestandteile des Rentenreformpakets

Mehr Informationen zu Rentendialog und Rentenpaket finden Sie in unserem Dokument „Das Rentenpaket“. Informationen zu einzelnen Bestandteilen des Rentenpaketes bieten wir ebenfalls zum Download an.

Stand: 21.03.2012

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