Kriegsopfer-Renten werden angepasst
40.000 Senioren in Ostdeutschland profitieren
Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften verabschiedet.
Durch dieses Gesetz sollen u.a. die Rentenleistungen für Kriegsopfer und ihnen gleichgestellte Personen (z.B. Wehr- und Zivildienstopfer, Gewaltopfer, SED-Opfer) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) so angepasst werden, dass sie ab dem 1. Juli 2011 in gleicher Höhe in ganz Deutschland gezahlt werden. Bislang erhielten die BVG-Berechtigten in den neuen Ländern - mit Ausnahme der Grundrenten der Kriegsbeschädigten und der SED-Opfer - 88,71 Prozent der in den alten Ländern erbrachten Leistungen. Von dieser Angleichung profitieren ca. 40.000 meist hochbetagte Menschen in den neuen Ländern.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass alle Bezieher von Leistungen nach dem BVG im EU-Ausland gleiche Leistungen bekommen müssen. Dies wurde von der Versorgungsverwaltung bereits vollzogen und wird jetzt im Gesetz ausdrücklich festgehalten. Ab dem 1. Juli 2011 werden damit alle Kriegsopfer im Ausland gleiche Leistungen erhalten. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Recht der Auslandsversorgung und -fürsorge zugleich wesentlich vereinfacht und entbürokratisiert.
Diesen Zwecken dienen auch Änderungen beim Berufsschadensausgleich. Diese Leistung erhalten aktuell noch ca. 20.000 Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, die durch die erlittene gesundheitliche Schädigung berufliche Nachteile haben. Hier wird das Verfahren zur Berechnung wesentlich vereinfacht. Durch eine Besitzstandsregelung wird sichergestellt, dass niemand in Zukunft geringere Leistungen als bisher bekommt.
