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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Druckluftverordnung (DruckLV)

Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber ge­werbsmäßig ausgeführt werden.

Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber ge­werbsmäßig ausgeführt werden. Arbeiten in Druckluft sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind. Ausgenommen sind Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und Taucherarbeiten.

Um besondere Gesundheitsgefahren durch Arbeiten in Druckluft zu vermeiden, ent­hält die Druckluftverordnung u. a. Mindestanforderungen an Beschaffenheit, Betrieb und regelmäßige Prüfungen der verwendeten Anlagen, Informations-, Anzeige- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers, sowie Bestimmungen zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und zur Führung einer Gesundheitskartei.

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