Einheitliche Behördenrufnummer 115
Neben dem BMAS Bürgertelefon erhalten Sie auch über die einheitliche Behördenrufnummer 115 Informationen zu weiteren kommunalen, Landes- und Bundesthemen.
Die einheitliche Behördenrufnummer 115 ist bereits in zahlreichen Regionen erreichbar. Ob Ihre Kommune mit dabei ist, erfahren Sie unter:
www.115.de
Anrufe bei der 115 sind kostenpflichtig:
- Festnetzpreise: überwiegend 7 Cent, maximal 14 Cent / Anrufminute (inkl. USt.)
- Mobilfunkpreise: überwiegend 17 Cent - 20 Cent maximal 50 Cent / Anrufminute (inkl. USt.)
Von den erhobenen Tarifen werden 3 Cent zur Finanzierung der D115-Netztechnik verwendet, die darüber hinaus gehenden Kosten erhalten die jeweiligen Telekommunikationsanbieter. Voraussichtlich in 2012 wird die 115 zum Ortstarif erreichbar sein und damit auch flateratefähig.
Auch die 115 nutzt das Gebärdentelefon des BMAS. Informationen finden Sie hierzu in dem Flyer und dem Infoblatt zum Gebärdentelefon.
